Es handelt sich um eine Privatpraxis, d.h. es besteht im Regelfall keine Abrechnungsmöglichkeit mit den gesetzlichen Krankenkassen. Neben Privatversicherten und Selbstzahlern steht aber dennoch auch Gesetzlichversicherten die Behandlung in der Praxis eventuell offen, wenn ein Sonderantrag auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V gestellt und genehmigt wird. Hierbei unterstützen wir Sie gerne mit Informationen und Textvorlagen. 

 

Aktuelle Info:

 

Therapien können auch per Videotelefonie erfolgen.

 

Anmeldung unter:

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