Kostenerstattungsverfahren

 

Als Privatpraxis, d.h. als approbierter Psychologischer Psychotherapeut ohne Kassenzulassung, ist die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen in Ausnahmefällen möglich. Im Allgemeinen sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, Ihnen bei nachgewiesenem Bedarf zeitnah eine Psychotherapie zu ermöglichen. Wartezeiten, die über 6 Wochen hinausgehen, werden von Gerichten als unzumutbar abgelehnt. Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit und in einer zumutbaren Entfernung keinen kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden, muss Ihnen die Kasse auch eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis erstatten.

Um sicher zu gehen, dass die Kasse die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung übernimmt, stellt man vorab bei seiner Krankenkasse einen Antrag.

 

Der Antrag

Ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Gründe darlegen, warum Sie dringend eine Psychotherapie benötigen und dass Sie dafür keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden konnten. Dann bitten Sie die Kasse, der Behandlung bei einem qualifizierten Psychotherapeuten in einer Privatpraxis zuzustimmen.

 

Eine Dringlichkeitsbescheinigung mittels des PTV11 Formulars, welches Sie in der psychotherapeutischen Sprechstunde kassenzugelassener Kollegen erhalten. Termine für die Sprechstunde gibt es z.B. über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen: https://www.kvn.de/Patienten/Terminservicestelle.html

 

Nachweise / Protokoll der vergeblichen Suche nach einem Therapieplatz bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung müssen beigefügt werden. Manche Kassen verlangen eine schriftliche Ablehnung bzw. Angabe der Wartezeit, anderen reicht eine Dokumentation der Telefonate (Notizen über Name des Therapeuten, Datum, Uhrzeit und angegebene Wartezeit). Eine Liste von Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung finden Sie z.B. auf der Internetseite der „Kassenärztlichen Vereinigung“, www.psychotherapeutenliste.de oder bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Achten Sie bei der Therapeutensuche auf die Ausbildungsrichtung Verhaltenstherapie.

 

Für die Bewilligung der gesamten Psychotherapie wird ein drei- bis vierseitiger Bericht an einen Gutachter gefordert. Diesen erstellt Ihr Psychotherapeut und die Krankenkasse leitet ihn anonymisiert, sprich ihr Name wird chiffriert, an den Gutachter beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Beurteilung und Bewilligung der Therapie weiter. Wird die Therapie durch einen nicht-ärztlichen Psychotherapeuten beantragt (was in meinem Fall zutrifft, da ich Diplom-Psychologe bin), muss dem Antrag außerdem ein Konsiliarbericht vom Haus- oder Facharzt beigelegt werden. In der Regel verlangt der Gutachter auch noch anonymisierte Kopien von Klinikaufenthalten der letzten Jahren (falls vorhanden). Die Behandlung kann beginnen, wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme schriftlich zusichert.

 

Die Abrechnung

Sie erhalten monatlich eine Abrechnung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Sie selber begleichen müssen. Sie können anschließend die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten die Kosten erstattet. Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, kann auch direkt mit Ihrer Krankenversicherung abgerechnet werden. 

BPtK Ratgeber Kostenerstattung.pdf
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Aktuelle Info:

 

Therapien können auch per Videotelefonie erfolgen.

 

Anmeldung unter:

info@pfeiffer-psychotherapie.de

0511 / 7638 2987